Update zur Corona-Situation!
Aufgrund der Corona-Situation können sich die Hygieneregeln kurzfristig ändern: Mit dem Klick auf diese News werden Ihnen alle tagesaktuellen Hygienevorschriften im und um das Schulgebäude angezeigt.
Hygieneplan auf Grundlage der Hinweise zur Einhaltung des Infektionsschutzes des Bayerischen Kultusministeriums:
ACHTUNG!!! WICHTIGE Hinweise bzw. verbindliche ÄNDERUNGEN unbedingt beachten!!!
(gekürzt, z.T. durch Erläuterungen ergänzt durch Anke Engel, Stellvertretende Schulleiterin, Ärztin, Hygienebeauftragte, BFS für Ergotherapie Neuötting)
Den äußeren/inneren Schulbereich betreffend
- regelmäßiges Händewaschen (mit Seife für 20-30 Sekunden inklusive Fingerkuppen und Fingerzwischenräume sowie anschließendem guten Abtrocknen der Hände mit Einmal-Papierhandtüchern, s. Aushänge)
- Vom regelmäßigen Gebrauch von Desinfektionsmitteln wird abgeraten.
- Gute Händehygiene durch häufiges Händewaschen mit Seife ist ausreichend.
- Abstandhalten (mind. 1,5 m) solange keine Ausnahmen vorgesehen – auch in Pausen
- Empfehlung: Tragen mind. einer MNS/“OP-Maske“, insbesondere auf den Begegnungsflächen und nach einem Infektionsfall in der Klasse für 5 Schultage auch im Unterricht, hier Empfehlung FFP2-Maske!
- Auf nötigen Abstand ist weiterhin zu achten!
- Keine Testpflichten mehr hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Bei Krankheit sollte zu Hause geblieben werden! Bei anhaltendem Fieber (> 3 Tage), reduziertem Allgemeinzustand und Symptomverschlechterung sollte Arzt aufgesucht werden! Bei leichten Erkältungssymptomen bitte sicherheitshalber Selbsttest zu Hause oder beim Hausarzt/Testzentrum und in der Schule Maske tragen.
- Positiv auf SARS-CoV-2 getestete Person (Nucleinsäure/PCR-Test – nicht Selbsttest): Selbstisolation empfohlen, Pflicht außerhalb der eigenen Wohnung (einschl. Balkon/Terrasse/Garten) mind. med. Maske zu tragen!!!, ausgen. Aufenthalt unter freiem Himmel, wenn Mindestabstand möglich oder wenn man allein in Innenräumen ist.
- Empfehlung/Bitte: Vor Schulbeginn nach den Weihnachtsferien Selbsttest zuhause oder Test in Testzentrum, Apotheke oder beim Hausarzt durchführen!
- Einhaltung der Husten- und Niesetikette (in Armbeuge oder in ein Einmal-Taschentuch)
- Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund
- Partner- oder Gruppenarbeit ist (je nach aktuellen Bestimmungen) möglich
- Vermeidung gemeinsam genutzter Gegenstände (kein Austausch von Arbeitsmitteln, Stiften, Linealen o.Ä.), Benutzen von Klassensätzen von Büchern/Tablets mit wechselnder Benutzung ist nur bei regelmäßiger Desinfektion möglich
- Vermeidung von Durchmischung mit Schülerinnen/Schülern anderer Klassen – auch beim Eintreffen/Verlassen der Schule und in den Pausen
- Toilettengang möglichst nur einzeln und unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen
- gute Durchlüftung der Klassenräume und anderer gemeinsam genutzter Räumlichkeiten alle 20 Minuten! (weit geöffnete Fenster/Stoßlüftung) und zusätzlich in den Pausen.
Für den Unterrichtsbetrieb gilt
Unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis der Schule gilt:
- Präsenzunterricht (in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens in einer Klasse, kann von der Schulleitung Distanzunterricht angeordnet werden, der ggf. bei hohem Infektionsgeschehen, vom Gesundheitsamt in eine Quarantäne umgewandelt werden kann.
- Seit dem 3. April besteht keine Maskenpflicht mehr! (s. S.1) Ausgenommen sind positiv getestete Schüler*innen!
Wichtige Hinweise zur Testpflicht
Ab dem 1. Mai entfallen alle Testpflichten hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
Vorgehen bei Erkrankung einer Schülerin bzw. eines Schülers
- Bei Auftreten von Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen in der Schule wird dringend geraten, sofort eine Maske anzuziehen und sich zur weiteren Beobachtung und Abklärung nach Hause zu begeben.
- Kranke Schüler*innen mit akuten, Corona-spezifischen Krankheitssymptomen wie:
- anhaltendes Fieber > 3 Tage,
- Husten, Kurzatmigkeit,
- Luftnot,
- Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns,
- Hals- oder Ohrenschmerzen,
- (fiebriger) Schnupfen,
- Gliederschmerzen,
- starke Bauchschmerzen,
- Erbrechen oder Durchfall und bei Verschlechterung von zunächst leichteren Krankheitssymptomen sollten einen Arzt zur weiteren Abklärung aufsuchen.
- Für den Fall, dass sich eine COVID-Infektion bestätigen sollte, beachten Sie bitte die aktuellen, in der Allgemeinverfügung (AV) Corona-Schutzmaßnahmen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 15.11.2022!
- Bei leichten Symptomen wie Schnupfen, Halskratzen oder gelegentlichem leichten Husten oder bei allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen), sollte vor dem Schulbesuch zu Hause ein Selbsttest oder ein Antigen-Schnelltest beim Hausarzt oder in einem Testzentrum durchgeführt werden. In der Schule finden keine Testungen mehr statt.
Es wird darum gebeten, zum Schutz von Mitschüler*innen, Lehrkräften und weiterem schulischen Personal, auch bei einem negativen Testergebnis in der Schule eine Maske zu tragen!
Quarantäneregelungen und Regelungen bzgl. Isolation:
(„Quarantäne“: bezieht sich auf enge Kontaktpersonen positiv getesteter Personen „Isolation“: bezieht sich auf positiv getestete Personen)
Wichtiger Hinweis: Seit dem 16.11.2022 gilt die Isolationspflicht als aufgehoben! Ebenso gilt bereits seit April keine Quarantänepflicht mehr!
Mögliche Kontaktpersonen sollten trotzdem eigenständig benachrichtigt werden.Es wird gebeten, die Schule über ein positives Testergebnis zu informieren.
Verpflichtende Schutzmaßnahmen für symptomatische und asymptomatische positiv getestete (nicht Selbsttest) Schüler*innen
Pflicht außerhalb der eigenen Wohnung (einschl. Balkon/Terrasse/Garten) mind. med. Maske zu tragen!!!, ausgen. Aufenthalt unter freiem Himmel, wenn Mindestabstand möglich oder wenn man allein in Innenräumen ist.
(Ausnahmen s. AV Corona-Schutzordnung vom 15.11.2022 unter Punkt 3.2)
Diese Pflicht beginnt unverzüglich nach Kenntniserlangung eines positiven PCR-Test/PoC-PCR-Tests, Nucleinsäuretests oder Antigentests zum direkten Erregernachweis von SARS-CoV-2.
- Verpflichtende Schutzmaßnahmen enden frühestens nach Ablauf von 5 Tagen nach Erstnachweis des Erregers, sofern seit mind. 48 Stunden Symptomfreiheit besteht! Besteht diese am Tag 5 noch nicht, so verlängert sich die Frist, bis seit mind. 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, längstens jedoch auf 10 Tage.
- Schutzmaßnahmen enden sofort, wenn ein Nucleinsäuretest negativ ausfällt, der zur Bestätigung eines positiven Antigentests anschließend durchgeführt wurde. Sollte dieser jedoch positiv ausfallen, so ist wie unter Punkt 1 zu verfahren.
Empfehlungen für symptomatische und asymptomatische positiv getestete (nicht Selbsttest) Schüler*innen
- Freiwillige Selbstisolation!
- Kontakte zu Risikopersonen vermeiden!
- Unnötige Kontakte vermeiden
- Auf Besuch öffentlicher Veranstaltungen und der Gastronomie verzichten
Empfehlungen für Kontaktpersonen: Abstandhalten, Tragen einer Maske, tägliche Selbsttests über 5 Tage in Eigenverantwortung (keine Selbsttests in der Schule) und ein Selbstmonitoring, möglichst über 14 Tage durchführen (Selbstbeobachtung auf Krankheitszeichen inkl. Temperaturmessung).
Neuötting, 14.12.2022 G. Pütter A. Engel
Schulleiter Stellv. Schulleit